Impressum

Ilanga Sonnenkraft für Afrika e.V.
Karlheinz-Stockhausen-Platz 7
51515 Kürten
Deutschland

Telefon: +49(0)170 90 510 92
Telefax: +49(0)2236 3317927
E-Mail: info@ilanga-sun.de

Vereinsregister

Amtsgericht Köln, VR 20726

Vorstand

Martin Bach, Tobias Garstka, Birgit Duquesne

Vertretungsberechtigt

je zwei der Vorstandsmitglieder

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

Der Vorstand

Inhalte und Haftungsausschluss

Die vorstehenden Informationen und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Insbesondere bilden sie nicht den konkreten Einzelfall ab. Für Richtigkeit und Aktualität kann daher keine Haftung übernommen werden. Falls Sie eine haftungssichere Auskunft wünschen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Förderbedingungen

(1) Der Verein Ilanga Sonnenkraft für Afrika fördert im Rahmen seiner satzungsgemäßen Zwecke die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen in afrikanischen Ländern, insbesondere zur nachhaltigen Energieversorgung, Reduzierung von CO₂-Emissionen und Stärkung lokaler Strukturen.

(2) Bereits errichtete oder in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen sowie Vorhaben, mit denen vor Erteilung einer schriftlichen Förderzusage bereits begonnen wurde, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

(3) Die Förderung richtet sich insbesondere nach der voraussichtlichen CO₂-Einsparung, der geplanten Leistung der Anlage, dem lokalen Nutzen sowie weiteren ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien.

(4) Die Förderkriterien, die Förderhöhe, das Antrags- und Prüfverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen werden vom Vorstand festgelegt. Der Vorstand ist berechtigt, diese Kriterien jederzeit anzupassen.

(5) Eine Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der dem Verein zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

(6) Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, auch wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung über Förderanträge obliegt dem Vorstand und erfolgt nach dessen pflichtgemäßem Ermessen.

(7) Der Empfänger einer Förderung verpflichtet sich, für die geförderte Photovoltaikanlage keine weiteren Zuschüsse, Subventionen oder finanziellen Unterstützungen von Dritten zu beantragen oder entgegenzunehmen, es sei denn, der Vorstand stimmt einer Ausnahme ausdrücklich schriftlich zu.

(8) Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos der geförderten Photovoltaikanlage sowie eine sachliche Beschreibung des Projekts (z. B. Standort, Anlagengröße, Verwendungszweck) durch den Verein Ilanga Sonnenkraft für Afrika zu Dokumentations-, Informations- und Öffentlichkeitszwecken veröffentlicht werden dürfen, insbesondere auf der vereinseigenen Webseite und in Vereinsmedien.